Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge

 

Gabelstapler

Gabelstapler, auch Gegengewichtsstapler genannt, sind im Gegensatz zu Radarmstaplern freitragende Flurförderzeuge: Sie nehmen somit die Last außerhalb der Lastunterstützung auf und unterliegen dem Hebelgesetz, wobei der Drehpunkt des Hebels die Mitte der Vorderachse ist und der Lastarm von Mitte Vorderachse bis zum Mittelpunkt der (angenommenen) quadratischen und gleichmäßig verteilten Last reicht. Wichtig ist in der Praxis der Teil des Lastarms, der sich Lastschwerpunktabstand nennt. Dies ist der Abstand von der Gabelferse bis zum Schwerpunkt der Last. Der Lastschwerpunktabstand ist wichtig zur Klassifizierung der Gabelstapler nach Tragfähigkeiten. Denn bei jeder Tragfähigkeitsangabe muss man wissen, für welchen Lastschwerpunktabstand (LSP) diese Tragfähigkeit gilt.

Der LSP ist durch internationale Normen festgelegt. Das Angebot auf dem Markt beinhaltet Gabelstapler mit Tragfähigkeiten bis zu 90.000 kg. Alle Stapler müssen den Standsicherheitsbestimmungen entsprechen, das heißt Gabelstapler unter 50.000 kg Tragfähigkeit müssen auf einer neigbaren Plattform oder einer festen Rampe einer Reihe von Kipptests unterzogen worden sein. Bei Geräten über 50.000 kg Tragfähigkeit ist die Standsicherheit rechnerisch zu ermitteln. (Standsicherheit)

Gabelstapler sind Flurförderzeuge, das heißt, sie bewegen sich frei auf dem Flur (Fahrwegen) und sind nicht schienengebunden. Dementsprechend sind Gabelstapler mit Rädern versehen, die ein relativ weiches und geräuschloses Fahren möglich machen, das heißt, dass die Räder entweder elastik-, vollgummi- oder luftbereift sind. Gabelstapler können elektrisch oder verbrennungsmotorisch angetrieben sein. Angeboten werden batterieelektrische und netzelektrische (seltener) Antriebe; Benzin, Treib- oder Erdgas, Diesel und auch Dieselelektro- und Treibgaselektro-Antrieb sind möglich. Die Betätigung der Arbeitsfunktion erfolgt hydraulisch, das gilt für das Heben, Senken, Neigen und gegebenenfalls auch für die Hilfskraftlenkung und die hydraulischen Anbaugeräte. Zum Heben der Last sind Hubmaste erforderlich, die überwiegend in telesopierender Form angeboten werden. Am häufigsten auf dem Markt ist der einfach teleskopierende oder Simplexmast anzutreffen. Für hohes Stapeln bei kleiner Bauhöhe sind Zweistufen, Dreistufen oder gar Vierstufenmaste möglich. Die genormten Hubhöhen sind in den europäischen Normen für Gabelstapler bis 10.000 kg Tragfähigkeit mit 3.300 mm festgelegt, für höhere Tragfähigkeiten gilt die Norm-Hubhöhe 5.000 mm. Größere Hubhöhen sind möglich; dann ist jedoch aus Gründen der Standsicherheit in den meisten Fällen die Einschränkung der Tragfähigkeit erforderlich. Wegen der besseren Sicht nach vorn haben sich Freisichtmaste weitgehend durchgesetzt, da bei diesen keine wesentliche Sichtbehinderung nach vorn durch Hydraulikzylinder und Hubketten vorhanden ist. Die Hubgerüste der Gabelstapler sind nach vorn und nach hinten neigbar. Die Vorwärtsneigung ermöglicht besseres Aufnehmen und Absetzen der Last; die Rückwärtsneigung verhindert beim Fahren das Abrutschen der Last von der Gabel. Da Gabelstapler flächen und raumsparend sein sollen, sind sie kompakt gebaut, um die Arbeitsgangbreite klein zu halten. Gabelstapler sind als Geh- und Fahrersitzgeräte, seltener als Hand- und Standgeräte im Einsatz. Flurförderzeuge, Kenndaten der Flurförderzeuge, Typenblatt

Gabelstapler
Ausschnitt aus Gabelstapler-Typenblatt für Diesel-Fahrersitz-Gabelstapler (VDI)


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